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Entscheid Verwaltungsgericht
Die Pluralinitiative "Lebenswertes Dorfzentrum Küssnacht" ist gültig und der Entscheid des Bezirksrat aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht hat in einem 25-seitigen Entscheid zu Gunsten von "uns" (und damit sind sämtliche Sympathisanten/-innen gemeint, welche sich für ein attraktives Dorfzentrum einsetzen) entschieden.
Das Urteil ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich (Im Suchtext "Lebenswertes Dorfzentrum" eingeben):
Link zum Urteil des Verwaltungsgerichts
Damit erhalten nun alle Stimmberechtigten des Bezirks die Möglichkeit, sich in einer Urnenabstimmung dazu zu äussern, ob sie eine Zentrumsgestaltung von hoher Qualität wollen, von der sie und die nachkommenden Generationen auf Jahrzente hinaus profitieren können.
In diesem Sinne hat sich der Gang ans Verwaltungsgericht gelohnt und die Initianten freuen sich, wenn die Stimmberechtigten dieser zukunftsgerichteten Initiative zustimmen werden.
Einen ausführlichen Bericht dazu findet sich in der Ausgabe vom Freier Schweizer vom 18.12.2020:
Link zum Bericht Freier Schweizer
Das Verwaltungsgericht hat in einem 25-seitigen Entscheid zu Gunsten von "uns" (und damit sind sämtliche Sympathisanten/-innen gemeint, welche sich für ein attraktives Dorfzentrum einsetzen) entschieden.
Das Urteil ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich (Im Suchtext "Lebenswertes Dorfzentrum" eingeben):
Link zum Urteil des Verwaltungsgerichts
Damit erhalten nun alle Stimmberechtigten des Bezirks die Möglichkeit, sich in einer Urnenabstimmung dazu zu äussern, ob sie eine Zentrumsgestaltung von hoher Qualität wollen, von der sie und die nachkommenden Generationen auf Jahrzente hinaus profitieren können.
In diesem Sinne hat sich der Gang ans Verwaltungsgericht gelohnt und die Initianten freuen sich, wenn die Stimmberechtigten dieser zukunftsgerichteten Initiative zustimmen werden.
Einen ausführlichen Bericht dazu findet sich in der Ausgabe vom Freier Schweizer vom 18.12.2020:
Link zum Bericht Freier Schweizer
Wie geht es weiter?
Das Verwaltungsgericht weist den Bezirksrat an, die Initiative innert der gesetzlichen Frist von sechs Monaten den Stimmberechtigten vorzulegen.
Durch die Ungültigkeitserklärung seitens des Bezirksrat ist nun erneut ein halbes Jahr verstrichen, indem die Planung hätte vorangetrieben können... Wir sind nach wie vor der Meinung, dass ein grosser Teil der Zentrumsgestaltung begonnen werden kann (Werkleitungen, Markierungen, Bachdurchlässe, etc.). Dadurch werden allfällige Projektverzögerungen minimiert.
Wir fragen uns: "Spielt es eine grosse Rolle, wenn der Baustart allenfalls verzögert wird? Die Baustelle wird unverändert rund zwei Jahre betragen. Ein Projekt in dieser Grösse und welche über Generationen bestehen bleibt, bedarf einer hohen Qualität und eine kleiner Verzögerung könnte in Anbetracht dessen in Kauf genommen werden."
Durch die Ungültigkeitserklärung seitens des Bezirksrat ist nun erneut ein halbes Jahr verstrichen, indem die Planung hätte vorangetrieben können... Wir sind nach wie vor der Meinung, dass ein grosser Teil der Zentrumsgestaltung begonnen werden kann (Werkleitungen, Markierungen, Bachdurchlässe, etc.). Dadurch werden allfällige Projektverzögerungen minimiert.
Wir fragen uns: "Spielt es eine grosse Rolle, wenn der Baustart allenfalls verzögert wird? Die Baustelle wird unverändert rund zwei Jahre betragen. Ein Projekt in dieser Grösse und welche über Generationen bestehen bleibt, bedarf einer hohen Qualität und eine kleiner Verzögerung könnte in Anbetracht dessen in Kauf genommen werden."